10.12.2014 / Inland / Seite 5

Verfassungsklage zur Jugendhilfe gekippt

Münster. Das Land Nordrhein-Westfalen muss Kommunen und Kreise laut einem Gerichtsurteil nach einer Gesetzesänderung des Bundes beim Vormundschafts- und Betreuungsrecht nicht finanziell entlasten. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster am Dienstag verkündet. Damit wiesen die obersten NRW-Richter die Klage von elf Städten und drei Kreisen gegen die Landesregierung zurück. Die Kläger bleiben damit auf zusätzlichen Kosten bei der Jugendhilfe sitzen. (dpa/jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/252941.verfassungsklage-zur-jugendhilfe-gekippt.html