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Kein Anspruch auf Witwerrente

Darmstadt. Ein Witwer hat sieben Monate nach der Hochzeit keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Das hat das hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, besteht kein Anspruch für die Witwe oder den Witwer, wie das Gericht mitteilte. Den gebe es nur, wenn besondere Umstände eine sogenannte Versorgungsehe widerlegten. Das sei hier aber nicht der Fall. Geklagt hatte ein Mann aus Frankfurt. Im Juni 2008 hatte er seine schwer krebskranke langjährige Partnerin geheiratet. Sieben Monate später starb sie. Die Rentenversicherung lehnte es ab, dem Mann Witwerrente zu zahlen.

(Az.: L 2 R 140/13)

(dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2014, Seite 5, Inland

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