Zum Inhalt der Seite

Doch nicht

Düsseldorf, Ein für den 19. November geplanter Gerichtsprozess von Mustafa Özil gegen seinen Sohn Mesut Özil vor dem Landgericht Düsseldorf findet nun doch nicht statt. Aufgrund einer außergerichtlichen Einigung wurde der Gerichtstermin kurzfristig aufgehoben. Özil senior war von 2004 bis 2013 als Berater für seinen Sohn tätig und verlangt 630.000 Euro ausstehende Provisionen, was Özils aktuelle Interessenvertreter damit konterten, von Vater Özil die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von einer Million Euro zu fordern (und die Rückgabe eines Geschäftswagens). (sid/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.11.2014, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!