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24.10.2014
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NSU: Geheimdienst sabotiert Vernehmung
München. Der Brandenburger Verfassungsschutz will die Vernehmung seines früheren V-Mannes Carsten Szczepanski im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München verhindern. Allenfalls sei eine Videovernehmung des unkenntlich gemachten Zeugen mit Rechtsbeistand unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich, hat die Behörde dem Gericht mitgeteilt. »Dieser Rechtsbeistand, von dem unklar ist, wessen Interessen er eigentlich vertreten soll und wer ihn dafür bezahlt, soll darauf achten, dass keine Fragen über die Aussagegenehmigung hinaus beantwortet werden«, erklärte Nebenklageanwalt Sebastian Scharmer am Donnerstag. Der verantwortliche Innenminister Brandenburgs Ralf Holzschuher (SPD) solle die Entscheidung überdenken. (jW)
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