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Scharfe Kritik an Richtern erlaubt

Karlsruhe. Richter sind eigentlich Respektspersonen - aber auch sie dürfen durchaus deftig kritisiert werden. Das zeigt ein am Donnerstag veröffentlichter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Dieses gab einem Bürger Recht, der nach einem verlorenen Schadenersatzprozess gegen die Richterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit drastischer Wortwahl eingelegt hatte. Er protestierte »gegen das schäbige, rechtswidrige und eines Richters unwürdige Verhalten«. Die Richterin »müsse effizient bestraft werden«, damit sie nicht auf die »schiefe Bahn« gerate. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Dagegen zog er bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses stimmte zu: Nicht jede überzogene Kritik sei eine strafbare Beleidigung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.10.2014, Seite 2, Inland

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