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Aus: Ausgabe vom 30.09.2014, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

Berlin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Mindestlohn für die Abfallwirtschaft zum 1. Oktober 2014 erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Das teilte ver.di am Donnerstag mit. »Es ist uns nicht nur gelungen, für die Beschäftigten der Entsorgungsbranche weiterhin einen eigenständigen Mindestlohn zu erhalten«, betonte Andreas Scheidt, Bundesvorstandsmitglied der Gewerkschaft. »Wir haben den Stundenlohn auch noch erhöhen können – von 8,68 Euro auf 8,86 Euro.« ver.di hatte sich bereits Ende Juni mit den Tarifvertragsparteien auf einen höheren Mindestlohn geeinigt und die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

(jW)

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