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BRD übergab Somalier rechtswidrig an Kenia

Münster. Die Übergabe eines mutmaßlichen Piraten aus Somalia durch die deutsche Marine an Kenia war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungs­gerichts Köln bestätigt. Der Mann war 2009 im Golf von Aden von einer Bundeswehr-Fregatte aufgegriffen worden. Zuvor hatten Piraten versucht, ein Schiff einer deutschen Reederei zu kapern. Zur Strafverfolgung übergab die Bundeswehr, die als Teil der EU-Militärmission »Atalanta« am Horn von Afrika patrouilliert, den Mann an Behörden in Kenia, wo er bis heute in Haft sitzt. Laut dem nun gefällten Urteil fehlt die gesetzliche Grundlage für die Übergabe. Außerdem verwiesen die Richter auf menschenrechtlich unwürdige Haftbedingungen, die der Bundesrepublik bekannt gewesen seien. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.09.2014, Seite 1, Inland

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