-
19.09.2014
- → Inland
Längere Fristen für Kündigung rechtens
Erfurt. Die Kündigungsfristen von Beschäftigten dürfen sich auch künftig mit zunehmender Betriebszugehörigkeit erhöhen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte die Staffelung der Fristen nach der Dauer der Firmenzugehörigkeit am Donnerstag für rechtmäßig. Die obersten Richter sahen keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Mitarbeitern. Damit scheiterte eine Frau aus Hessen auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Der Gesetzgeber räumt Mitarbeitern, die über Jahre in einer Firma gearbeitet haben, einen besseren Kündigungsschutz ein. Diese Regelung sei angemessen, urteilte der Sechste Senat.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland