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Aus: Ausgabe vom 19.09.2014, Seite 4 / Inland

Längere Fristen für Kündigung rechtens

Erfurt. Die Kündigungsfristen von Beschäftigten dürfen sich auch künftig mit zunehmender Betriebszugehörigkeit erhöhen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte die Staffelung der Fristen nach der Dauer der Firmenzugehörigkeit am Donnerstag für rechtmäßig. Die obersten Richter sahen keine mittelbare Diskriminierung von jüngeren Mitarbeitern. Damit scheiterte eine Frau aus Hessen auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Der Gesetzgeber räumt Mitarbeitern, die über Jahre in einer Firma gearbeitet haben, einen besseren Kündigungsschutz ein. Diese Regelung sei angemessen, urteilte der Sechste Senat.

(dpa/jW)