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Stasi-Behörde darf Mitarbeiter versetzen

Berlin. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes darf einen Wachmann, der früher für denselben tätig war, endgültig versetzen. Die Klage des Mannes blieb auch in letzter Instanz erfolglos, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch entschied. Demnach verstößt die Abordnung des Klägers von seinem Posten als Wachmann bei der entsprechenden Behörde nicht gegen dessen Rechte. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann nicht angefochten werden. Das entsprechende Gesetz war nach dem Amtsantritt des Bundesbeauftragten Roland Jahn so geändert worden, daß eine Versetzung auch gegen den Willen der Betroffenen möglich ist. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.09.2014, Seite 2, Inland

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