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Aus: Ausgabe vom 27.08.2014, Seite 5 / Inland

Gericht: Bordelle im Wohngebiet verboten

Karlsruhe. Im Wohngebiet nein, im Gewerbegebiet ja: Mit drei am Dienstag veröffentlichten Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe erneut zum Standort von Bordellen Stellung bezogen. Die Richter stellten klar, daß bordellartige Betriebe wie etwa ein FKK- und Sauna-Club in einem Wohngebiet nichts zu suchen haben (Az.: 6 K 3323/13 und 6 K 2252/13). Sie erlaubten jedoch einen ähnlichen Betrieb in einem Gewerbegebiet (Az.: 6 K 701/13). Geklagt hatten Bordellbesitzerinnen aus Baden-Baden. (dpa/jW)