Zum Inhalt der Seite

Gericht: Bordelle im Wohngebiet verboten

Karlsruhe. Im Wohngebiet nein, im Gewerbegebiet ja: Mit drei am Dienstag veröffentlichten Entscheidungen hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe erneut zum Standort von Bordellen Stellung bezogen. Die Richter stellten klar, daß bordellartige Betriebe wie etwa ein FKK- und Sauna-Club in einem Wohngebiet nichts zu suchen haben (Az.: 6 K 3323/13 und 6 K 2252/13). Sie erlaubten jedoch einen ähnlichen Betrieb in einem Gewerbegebiet (Az.: 6 K 701/13). Geklagt hatten Bordellbesitzerinnen aus Baden-Baden. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 27.08.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!