-
20.08.2014
- → Inland
Schmerzensgeld nach Polizeiprügel
München. Nach Prügelvorwürfen gegen einen Beamten haben sich die Polizei und das Opfer außergerichtlich auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes geeinigt. »Über die Höhe der Summe und weitere Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart«, teilte das Münchner Polizeipräsidium am Dienstag mit. Der Polizist hatte eine junge Frau geschlagen, die in einer Münchner Polizeistation gefesselt auf einer Pritsche lag. Der Beamte war im März vom Münchner Landgericht in zweiter Instanz wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Strafkammer verwarf die Berufung des Mannes als unbegründet. Er hatte angegeben, in Notwehr gehandelt zu haben.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
