-
18.07.2014
- → Ausland
US-Gericht gegen Todesstrafe
Los Angeles. Ein US-Bundesgericht hat die Todesstrafe im Bundesstaat Kalifornien für verfassungswidrig erklärt. Die Umsetzung funktioniere so schlecht und sei derart von Verzögerungen geprägt, daß sie gegen die Verfassung des Bundesstaates verstoße, urteilte Richter Cormac Carney am Mittwoch laut der Zeitung Los Angeles Times. Seit 1978 seien von 900 Todesurteilen lediglich 13 umgesetzt worden. Durch eine so niedrige Vollstreckungsrate sei die Strafe willkürlich. Geklagt hatte ein Mann, dessen Hinrichtung mehrfach verschoben worden war. Das Urteil soll nun von einem Berufungsgericht überprüft werden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland