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Haftstrafen bei Kartellvergehen?

Berlin. Die Monopolkommission der Bundesregierung will schwerwiegende Verstöße gegen das Kartellverbot von Unternehmen künftig nicht nur mit Bußgeldern ahnden, sondern gegebenenfalls auch mit Haftstrafen für die Verantwortlichen. Der Kommissionsvorsitzende Daniel Zimmer sprach am Mittwoch in Berlin von einer »Reihe von Anhaltspunkten dafür, daß die Abschreckungswirkung des kartellrechtlichen Sanktionssystems gesteigert werden sollte«. Bestätige sich diese These in weiteren Analysen, »ist nach Auffassung der Monopolkommission in erster Linie über Kriminalstrafen gegenüber den handelnden Personen nachzudenken«. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Bundesregierung berät. (Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.07.2014, Seite 9, Kapital & Arbeit

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