-
30.04.2014
- → Inland
NSU-Prozeß: Rentnerin wird im Heim befragt
München. Das Münchner Oberlandesgericht will eine hochbetagte frühere Nachbarin des mutmaßlichen NSU-Kerntrios in ihrem Pflegeheim in Zwickau vernehmen lassen. Der Verteidiger von Beate Zschäpe, Wolfgang Stahl, sagte am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa, das Gericht habe die Vernehmung beschlossen. Die inzwischen 92 Jahre alte Frau wohnte Wand an Wand mit Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und war im Haus, als vermutlich Zschäpe die Wohnung des Trios in Brand steckte. Das Gericht will klären, ob Zschäpe nach Ausbruch des Feuers bei der Nachbarin klingelte oder sie womöglich in Mordabsicht ihrem Schicksal überließ. Die Zeugin war schon einmal per Videoschaltung mit dem Münchner Gericht verbunden, konnte den Fragen des Richters aber kaum folgen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland