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29.04.2014
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Urteil: Kein Recht auf rassistische Wahlwerbung
Berlin. Die ARD muß einen fremdenfeindlichen Wahlwerbespot der rechten Splitterpartei Pro NRW nicht ausstrahlen. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag in einer Eilentscheidung. Pro NRW hatte gegen den Sender RBB geklagt, der bundesweit die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert. Den Richtern zufolge verstößt der Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung. Der Film enthalte die Aussage, daß Ausländer generell im Müll lebten und per se Straftäter seien, erläuterte ein Justizsprecher. Gegen die Entscheidung kann Pro NRW Beschwerde einlegen. Es war zunächst unklar, ob die Kleinpartei einen alternativen Spot einreichen würde.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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