Zum Inhalt der Seite

Mindestlohn führt nicht aus Hartz IV

Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro wird wohl nur einen Bruchteil der rund 1,3 Millionen erwerbstätigen Bezieher von Hartz IV aus der Abhängigkeit von staatlichen Hilfen führen. Nach Modellberechnungen des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit werden nur etwa 60000 der sogenannten Aufstocker durch den ab 2015 geplanten Mindestlohn nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein. Das ist weniger als jeder 20., wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Studie hervorgeht. Im November 2013 waren nach letzten verfügbaren Zahlen der Bundesagentur 1,303 Millionen Hartz-IV-Bezieher erwerbstätig. Davon war aber nur jeder sechste in Vollzeit beschäftigt. (Reuters/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.04.2014, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!