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Ausländerwahlrecht in Bremen abgelehnt

Bremen. In Bremen lebende EU-Ausländer dürfen dort auch in Zukunft nicht an Landtagswahlen teilnehmen. Der Staatsgerichtshof des kleinsten Bundeslandes lehnte am Montag ein entsprechendes Vorhaben der Bürgerschaft ab, in der SPD und Grüne über eine Mehrheit verfügen. Das Grundgesetz bestimme, daß zum Volk und damit zum Wahlvolk nur die deutschen Staatsangehörigen zählen, erklärte der Staatsgerichtshof. Das Parlament hatte über die Gesetzesänderung bereits in erster Lesung beraten und sie vor der zweiten Lesung dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Auf kommunaler Ebene sind EU-Ausländer in Deutschland wahlberechtigt. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.03.2014, Seite 4, Inland

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