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Aus: Ausgabe vom 08.03.2014, Seite 5 / Inland

BGH schützt Anwälte vor Überwachung

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Rechtsanwälten vor Abhörmaßnahmen gestärkt. Aufzeichnungen von Telefonaten mit einem Terrorverdächtigen müßten unverzüglich gelöscht werden, so ein am Freitag veröffentlichter Beschluß. In dem Fall hatte der Anwalt dem Beschuldigten angeboten, ihn als Verteidiger zu vertreten. Die Telefonate waren bei der Überwachung des Verdächtigen automatisch aufgezeichnet worden. Daß zur Zeit des Gesprächs noch kein Mandatsverhältnis bestand, sei unerheblich, erklärte der BGH. Ein Beschuldigter bringe jedem Anwalt »das Vertrauen entgegen, daß der Inhalt dieser Gespräche vertraulich behandelt« werde.

(dpa/jW)