Zweite Phase
Die Stadt Leipzig muß die zweite Phase ihres Gestaltungswettbewerbs zum »Freiheits- und Einheitsdenkmal« wiederholen, wie das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag mitteilte. Die Urheber des Entwurfs »Siebzigtausend« hatten Beschwerde beim OLG eingereicht. Sie halten ein nachträglich eingeschobenes Prüfverfahren für unrechtmäßig. (dpa/jW
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