Zum Inhalt der Seite

Zweite Phase

Die Stadt Leipzig muß die zweite Phase ihres Gestaltungswettbewerbs zum »Freiheits- und Einheitsdenkmal« wiederholen, wie das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag mitteilte. Die Urheber des Entwurfs »Siebzigtausend« hatten Beschwerde beim OLG eingereicht. Sie halten ein nachträglich eingeschobenes Prüfverfahren für unrechtmäßig. (dpa/jW
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 26.02.2014, Seite 13, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen