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Verfassungsgericht prüft Gauck-Sprüche

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Bundespräsident Joachim Gauck mit Äußerungen über Rechtsextremisten zu weit gegangen ist. Gauck hatte bei einer Veranstaltung vor Schülern in Berlin Proteste gegen die NPD begrüßt. Die neofaschistische Partei ist der Auffassung, Gauck habe damit seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt. Sie hat deshalb in Karlsruhe geklagt. Das Gericht will grundsätzlich klären, wie weit das Staatsoberhaupt in Reden gehen darf. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 26.02.2014, Seite 15, Antifaschismus

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