-
26.02.2014
- → Antifaschismus
Verfassungsgericht prüft Gauck-Sprüche
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Bundespräsident Joachim Gauck mit Äußerungen über Rechtsextremisten zu weit gegangen ist. Gauck hatte bei einer Veranstaltung vor Schülern in Berlin Proteste gegen die NPD begrüßt. Die neofaschistische Partei ist der Auffassung, Gauck habe damit seine Pflicht zur parteipolitischen Neutralität verletzt. Sie hat deshalb in Karlsruhe geklagt. Das Gericht will grundsätzlich klären, wie weit das Staatsoberhaupt in Reden gehen darf. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Antifaschismus