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15.02.2014
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Belgien: Sterbehilfe für Minderjährige
Brüssel. Das belgische Parlament in Brüssel hat am Donnerstag die sogenannte aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche genehmigt. Belgien ist nach Angaben des Parlaments weltweit das erste Land, das die Sterbehilfe ohne Altersgrenze beschließt. Voraussetzung für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen sind das Erleiden starker, nicht zu lindernder Schmerzen, die Zustimmung der Eltern, eine unheilbare Krankheit des Patienten und ein psychologisches Gutachten zur Urteilsfähigkeit des Kranken. Dann dürften Ärzte den Minderjährigen auf deren erklärten Wunsch hin eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. Belgiens König Philippe muß das Gesetz noch unterzeichnen.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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