-
12.02.2014
- → Inland
NPD klagt wegen Bundesversammlung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der mündlichen Verhandlung über die Frage begonnen, ob die früheren Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff von den jeweiligen Bundesversammlungen 2009 und 2010 rechtmäßig gewählt wurden. Nach Auffassung des Klägers, dem NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs, sei es unter anderem unzulässig, daß den NPD-Wahlmännern und ihrem Kandidaten, dem rechten Liedermacher Frank Rennicke, das Rederecht in der Bundesversammlung verweigert worden war. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in einigen Monaten erwartet.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
