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NPD klagt wegen Bundesversammlung

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der mündlichen Verhandlung über die Frage begonnen, ob die früheren Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff von den jeweiligen Bundesversammlungen 2009 und 2010 rechtmäßig gewählt wurden. Nach Auffassung des Klägers, dem NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs, sei es unter anderem unzulässig, daß den NPD-Wahlmännern und ihrem Kandidaten, dem rechten Liedermacher Frank Rennicke, das Rederecht in der Bundesversammlung verweigert worden war. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in einigen Monaten erwartet.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.02.2014, Seite 4, Inland

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