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Urteil: Schmerzensgeld für Videoüberwachung

Frankfurt am Main. Videoüberwachung am Arbeitsplatz verletzt die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten und rechtfertigt deshalb ein Schmerzensgeld. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter sprachen einem Techniker bei einem Computerunternehmen 3500 Euro zu. Der Mann hatte Computer repariert und wurde dabei ständig gefilmt. Eine »datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung« hatte er nicht unterschrieben. Das Gericht wertete die Überwachung als »schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts«.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2014, Seite 2, Inland

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