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Übernahme von Vaterschaft legal

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein Gesetz aus dem Jahr 2008 gekippt, welches verhindern sollte, daß deutsche Männer die Vaterschaft für ausländische Kinder übernehmen, um deren Müttern ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Diese Regelung verstoße gegen Grundrechte von Eltern und Kindern, wie das Gericht am Donnerstag entschied. Der Kammer zufolge sei das Gesetz unverhältnismäßig, da es alle betroffenen Elternpaare einem Generalverdacht aussetze und Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend bis zur Geburt entziehe, ohne daß sie sich dagegen wehren könnten. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.01.2014, Seite 4, Inland

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