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Pussy-Riot-Urteil wird überprüft

Moskau. Im Fall der zu zwei Jahren Straflager verurteilten beiden Frauen der kremlkritischen Punkband Pussy Riot hat das Oberste Gericht Rußlands erstmals schwere Verstöße gerügt. In seinem Urteil habe das Moskauer Stadtgericht keine Beweise dafür geliefert, daß die Punkband Pussy Riot bei ihrem Protest in einer Kirche im Februar 2012 aus religiösem Haß gehandelt habe. Auch seien keine strafmildernde Gründe berücksichtigt worden. Der Richter ordnete auf Antrag von Menschenrechtlern an, das Urteil gegen die inhaftierten Aktivistinnen Nadeschda Tolokonnikowa (24) und Maria Aljochina (25) neu zu fassen. Die kritisierte Haftstrafe endet in gut zwei Monaten Anfang März.(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 13.12.2013, Seite 6, Ausland

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