-
07.12.2013
- → Inland
Doch noch Weg frei für Kohlekraftwerk?
Düsseldorf. Das Kraftwerksprojekt Datteln IV erhält eine neue Chance von der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Trotz gerichtlich festgestellter Planungsfehler könnte der Energiekonzern E.on den Bau des Steinkohlemeilers doch noch fortsetzen. Am Freitag gab die Düsseldorfer Staatskanzlei grünes Licht für ein landesplanerisches »Zielabweichungsverfahren«. E.on hatte an einer anderen Stelle gebaut, als im Plan vorgesehen war.
Am 13. Dezember wird nun der zuständige Regionalverband Ruhr (RVR) über eine Regionalplanänderung beraten. Dabei geht es um die nachträgliche Genehmigung des Bauplatzes. Das KKW wird rund fünf Kilometer vom vorgesehenen Standort entfernt errichtet und ist bereits zu 80 Prozent fertiggestellt. Umweltschützer hatten dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich geklagt.
Die in NRW mitregierenden Grünen geben vor, wegen deren Klimaschädlichkeit gegen neue Kohlekraftwerke zu sein. Die SPD hält sie für den Industriestandort für unverzichtbar. SPD-Fraktionschef Norbert Römer erklärte am Freitag, man wolle »dem Investor eine faire Chance geben, den Bau des modernsten Steinkohlekraftwerks fortzusetzen«.(dpa/jW)
Am 13. Dezember wird nun der zuständige Regionalverband Ruhr (RVR) über eine Regionalplanänderung beraten. Dabei geht es um die nachträgliche Genehmigung des Bauplatzes. Das KKW wird rund fünf Kilometer vom vorgesehenen Standort entfernt errichtet und ist bereits zu 80 Prozent fertiggestellt. Umweltschützer hatten dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erfolgreich geklagt.
Anzeige
Die in NRW mitregierenden Grünen geben vor, wegen deren Klimaschädlichkeit gegen neue Kohlekraftwerke zu sein. Die SPD hält sie für den Industriestandort für unverzichtbar. SPD-Fraktionschef Norbert Römer erklärte am Freitag, man wolle »dem Investor eine faire Chance geben, den Bau des modernsten Steinkohlekraftwerks fortzusetzen«.(dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland