Zum Inhalt der Seite

Sant’Anna-Überlebende prüfen Verfassungsklage

Stuttgart. Überlebende des SS-Massakers von Sant’Anna di Stazzema in Italien wollen sich bei der juristischen Aufarbeitung nicht entmutigen lassen. Man prüfe eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, sagte Rechtsanwältin Gabriele Heinecke am Sonntag am Rande der Verleihung des Stuttgarter Friedenspreises. Die mit 5000 Euro dotierte Auszeichnug der Bürgerinitiative »Die AnStifter« ging in diesem Jahr an Enio Mancini und Enrico Pieri, die sich seit Jahren für die Strafverfolgung der Täter und für internationale Verständigung einsetzen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte vor einigen Tagen die Ermittlungen gegen fünf mutmaßliche Beteiligte an dem Verbrechen am 12. August 1944 mit bis zu 560 Opfern weitgehend eingestellt.

(dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 11.11.2013, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!