Zum Inhalt der Seite

Schadensersatz im Suhrkamp-Streit

Berlin. Der Minderheitsgesellschafter des Suhrkamp-Verlags Hans Barlach will auf Schadenersatz klagen, wenn die Gläubigerversammlung am 22. Oktober der Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft zustimmt. »Sollte der Insolvenzplan in der derzeitigen Fassung beschlossen werden, werden wir selbstverständlich die Sekundäransprüche in Angriff nehmen«, sagte der Verwaltungsrat von Barlachs Schweizer Medienholding, Carl Ulrich Mayer, der Wirtschaftswoche (Onlineausgabe vom Samstag). »Das heißt, die Beteiligten müssen damit rechnen, daß wir sie für mögliche Vermögensschäden in Haftung nehmen.«

Barlach und die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz befinden sich seit Monaten im Konflikt. Unseld-Berkéwicz, die mit ihrer Stiftung 61 Prozent am Verlag hält, will das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Minderheitsgesellschafter Hans Barlach (39 Prozent) würde dadurch viele Mitspracherechte verlieren. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 14.10.2013, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!