Gegründet 1947 Freitag, 26. April 2024, Nr. 98
Die junge Welt wird von 2751 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 13.09.2013, Seite 2 / Ausland

Mindestlohn für ­Stripteasetänzerinnen

Von Rainer Rupp
Washington. Laut New York Times hat ein Richter in Manhattan entschieden, daß die Stripteasetänzerinnen der vornehmen US-Nachtklubkette »Rick’s Cabaret« Angestellte sind. Somit werden sie durch die geltenden Arbeitsgesetze geschützt, und ihnen steht der Mindestlohn von 7,25 Dollar/Stunde zu. Der Anwalt von »Rick’s Cabaret« hatte erfolglos plädiert, daß die Stripperinnen selbständige Unternehmerinnen seien. Der Richter entschied statt dessen, daß die Tänzerinnen die Hauptattraktion und ein »integraler Bestandteil des Geschäftserfolgs sind«. Wie alle anderen Arbeiterinnen dürften auch sie für ihren Lebensunterhalt nicht auf Trinkgelder angewiesen sein.

Mehr aus: Ausland