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Keine Revision im Sachsensumpfprozeß

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat am Donnerstag die Revision im sogenannten Journalistenprozeß zurückgezogen. Damit ist der Freispruch des Landgerichts Dresden für Thomas Datt und Arndt Ginzel vom 10. Dezember 2012 rechtskräftig. Die freien Journalisten hatten mit investigativen Recherchen die als Sachsensumpf bekanntgewordene Verbindung früherer Justizbeamter mit dem Rotlichtmilieu nachgewiesen. Sie waren zunächst wegen übler Nachrede und Verleumdung vom Amtsgericht Dresden zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, dann aber in nächster Instanz vom sächsischen Landgericht freigesprochen worden. Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Klaus Bartl, bezeichnete das Urteil als »Sieg für die Pressefreiheit«. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2013, Seite 1, Inland

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