4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 27.03.2013, Seite 5 / Inland

Gericht weist ­Mobbingklage ab

Düsseldorf. Eine städtische Rechnungsprüferin ist vor Gericht mit einer 893000-Euro-Klage wegen Mobbings durch ihre Arbeitgeberin gescheitert. Die Frau habe ein jahrelanges systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren durch Vorgesetzte bei der Stadt nicht nachweisen können, urteilte am Dienstag das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Die Klägerin hatte den Angaben zufolge unter anderem ins Feld geführt, daß ihr wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs gekündigt worden war – den anschließenden Kündigungsprozeß hatte sie gewonnen. Dennoch sei die Kündigung »kein Mosaikstein eines Mobbingverhaltens« gewesen, befand nun das LAG.

(AFP/jW)

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