4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 27.03.2013, Seite 12 / Feuilleton

Prozeß ­abgelehnt

Der wegen des Vorwurfs der Untreue in die Schlagzeilen geratene Chef des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) muß sich nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Bonn lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Michael Konken nach eigenen Angaben vom Dienstag ab. Eine Verurteilung des Angeschuldigten »sei nicht überwiegend wahrscheinlich«, hieß es zur Begründung. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte im Oktober Anklage gegen Konken erhoben, weil er nach Ansicht der Behörde zwischen September 2010 und Juli 2011 zu Unrecht eine Aufwandsentschädigung in Höhe von rund 34000 Euro erhalten hatte. Nach Ansicht des Landgerichts stellen die Zahlungen jedoch eine angemessene Vergütung für die vom DJV-Vorsitzenden geleisteten Vorstandstätigkeiten dar. Daß diese Zahlungen in der damaligen DJV-Satzung nicht vorgesehen waren, sei nicht entscheidend.(dapd/jW)

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