4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 06.02.2013, Seite 6 / Ausland

Kaum Hürden für Terroristentötung

Washington. Die US-Regierung hält die gezielte Tötung mutmaßlicher Terroristen, auch wenn diese Staatsbürger der USA sind, für legal, wenn diese »in letzter Zeit« in »Aktivitäten« verwickelt waren, die einen Anschlag vorbereiten könnten. Das berichtete Spiegel online am Dienstag unter Berufung auf ein vertrauliches Dokument aus dem US-Justizministerium, das der Fernsehsender NBC veröffentlicht hatte. Präzisierungen, welche Aktivitäten konkret Voraussetzung für die gezielte Tötung per Drohnenangriff sind oder wie lange diese zurückliegen dürfen, werden laut NBC in dem Dokument nicht vorgenommen. Damit wären die bisher von US-Justizminister Eric Holder vertretenen Kriterien außer Kraft gesetzt. Der hatte im März 2012 erklärt, Voraussetzung einer gezielten Tötung von US-Staatsbürgern sei es, daß von ihnen »eine unmittelbare Gefahr eines Anschlags auf die USA« ausginge, der Angriff in Übereinstimmung mit dem Kriegsrecht erfolge und zudem eine Gefangennahme des Betroffenen nicht möglich sei. Nach dem jetzt veröffentlichten Dokument soll es dagegen bereits genügen, daß der Versuch einer Gefangennahme ein »unangemessenes Risiko« für die Sicherheitskräfte darstelle.

(jW)