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­S21: Verfahren ­gegen Gegner eingestellt

Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart hat am Montag ein Verfahren gegen fünf Gegner des Bahnhofsprojektes »Stuttgart 21« eingestellt. Die »Parkschützer« hatten im August 2010 das Dach des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofes besetzt, um gegen den geplanten Abriß des Gebäudes zu protestieren. Ihnen gelang es, die Arbeiten einen Tag lang aufzuhalten. Joe Koch, einer der Angeklagten, sagte zur Einstellung des Verfahrens: »Die Zerstörung des denkmalgeschützten Nordflügels ist verurteilenswert, nicht aber der Protest gegen diese sinnlose Zerstörung. Vielleicht ist diese Erkenntnis inzwischen auch bei der Justiz angekommen«.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2013, Seite 5, Inland

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