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Aus: Ausgabe vom 28.11.2012, Seite 16 / Sport

Doping: Rolle rückwärts

Köln. Ob die UV-Behandlung von Blut bis 2011 kein Doping-Verstoß gewesen ist, will die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) vom internationalen Sportgerichtshof Cas überprüfen lassen. Ein entsprechendes Urteil hatte das Deutsche Sportschiedsgericht am 2. November im Falle eines Radsportlers gefällt, dessen Blut vor 2011 beim Erfurter Mediziner Andreas Franke optimiert worden war. Mit dem Gang vor den Cas will die Nada nach Angaben ihres Chefjustitiars Lars Mortsiefer »nun auf internationaler Ebene Rechtssicherheit vor allem für diesen Tatbestand für den Zeitraum vor 2011 erlangen«. Auf wenig Verständnis war das Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts beim Chef der medizinischen Kommission des Welt-Anti-Doping-Agentur und des Internationales Olympischen Komitee, Arne Ljungqvist, gestoßen: »Nach meinem Verständnis schloß der WADA-Code das Verbot der UV-Blutbestrahlungen, wie sie es in Deutschland gegeben hat, mit ein – vor 2011 und danach.« (sid/jW)

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