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Wohlleben stand auf V-Mann-Liste
Berlin. Der heutige Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster hat nach eigener Erinnerung den Familiennamen des als Terrorhelfer beschuldigten Ex-NPD-Kaders Ralf Wohlleben auf einer Liste von V-Leuten des Verfassungsschutzes gelesen, als er vor 2003 während des ersten NPD-Verbotsverfahrens mit den Unterlagen befaßt war. Dies bestätigte Förster am Donnerstag abend vor dem Untersuchungsausschuß des Bundestages zum »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU). Allerdings sei nur der Nachname aufgeführt gewesen; ob es sich tatsächlich um den im NSU-Prozeß als Mittäter angeklagten Ralf Wohlleben handelt, könne er nicht sagen. Förster hatte von 1996 bis 1998 den Brandenburger Verfassungsschutz geleitet.
(jW)
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