-
27.10.2012
- → Inland
Exminister wegen Untreue verurteilt
Oldenburg. Wegen Untreue ist der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke (ehemals SPD) zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muß er eine Geldstrafe über 10000 Euro zahlen, wie das Landgericht Oldenburg am Freitag urteilte. Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, daß der Politiker das Jahresgehalt des ehemaligen Geschäftsführers des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) eigenmächtig von 200000 auf 270000 Euro brutto erhöhte. Funke war Vorsteher des Verbandes. Freigesprochen wurde der 66jährige vom Vorwurf, er habe sich vom OOWV bewußt seine Silberhochzeitsfeier bezahlen lassen. Der mitangeklagte ehemalige OOWV-Chef Hans-Peter B. wurde zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten und einer Geldbuße von 20000 Euro verurteilt. (dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland