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20.10.2012
- → Inland
Kein K.o.-Kriterium »Extremismus«
Berlin. Vereine sollen doch nicht automatisch den Status der Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in Verfassungsschutzberichten auftauchen. Darauf haben sich nach Informationen der Zeitung Die Welt (Freitagausgabe) die zuständigen Finanzpolitiker der Unions- und FDP-Fraktion verständigt. Ein entsprechender Passus werde aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 gestrichen.
Das Bundesfinanzministerium hatte für das Jahressteuergesetz eine Änderung vorgesehen, nach der Vereine künftig grundsätzlich ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder als »extremistisch« eingestuft werden. Damit hätten nicht mehr wie bisher die Finanzämter über die Gemeinnützigkeit entscheiden, die Vereinen Steuervorteile bringt. Dagegen hatten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen protestiert. (dapd/jW)
Das Bundesfinanzministerium hatte für das Jahressteuergesetz eine Änderung vorgesehen, nach der Vereine künftig grundsätzlich ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder als »extremistisch« eingestuft werden. Damit hätten nicht mehr wie bisher die Finanzämter über die Gemeinnützigkeit entscheiden, die Vereinen Steuervorteile bringt. Dagegen hatten zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen protestiert. (dapd/jW)
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