Zum Inhalt der Seite

Kirche kürzt Päderasten Bezüge

Stuttgart. Die Kirche darf Priestern nach einem Verweis wegen des Verdachts auf Mißbrauch von Minderjährigen die Ruhestandsbezüge kürzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag eines katholischen Geistlichen gegen ein solches Dekret der Diözese Rottenburg-Stuttgart zurück, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Priester soll sich in den 60er Jahren an Minderjährigen sexuell vergangen haben. Nach einer Prüfung der kirchenstrafrechtlich verjährten Vorwürfe erteilte der Bischof dem Mann einen Verweis und verfügte als Buße die Kürzung der Bezüge für drei Jahre um 20 Prozent. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter handelt es sich dabei um eine rein innerkirchliche Maßnahme.

(dapd/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2012, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!