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12. September: Urteil im Euro-Eilverfahren

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil zum Euro-Eilverfahren am 12. September. Dies teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit. Das Gericht nimmt sich damit mehr Zeit als in Eilverfahren eigentlich üblich. Es wird erwartet, daß die Richter dann bereits auch Stellung dazu nehmen, ob die eigentlichen Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und den Fiskalpakt Aussicht auf Erfolg haben. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hätte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen soll verhindert werden, daß Bundespräsident Joachim Gauck die beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2012, Seite 1, Inland

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