Zum Inhalt der Seite

Bewährungsstrafen in »Sturm 34«-Prozeß

Dresden. Vier Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppierung »Sturm 34« sind am gestrigen Montag zu Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sprach die 23- bis 26jährigen der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Ein weiterer Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende 2009 ein erstes Urteil gegen die fünf Beschuldigten teilweise aufgehoben. Das Landgericht hatte zwar drei der Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, für die Bildung einer kriminellen Vereinigung aber keine Anhaltspunkte gefunden, was der BGH monierte. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.06.2012, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!