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09.06.2012
- → Geschichte
Anno ... 24.Woche
1782, 13. Juni: Im schweizerischen Glarus wird die Dienstmagd Anna Göldi als eine der letzten Frauen in Europa wegen »Hexerei« angeklagt und schuldig gesprochen. Das Urteil, Tod durch das Schwert, wird sofort vollstreckt. Trotz Pressezensur sorgt der Hexenprozeß für Empörung, der deutsche Gelehrte August Ludwig von Schlözer bezeichnet ihn als »Justizmord«.
1932, 15. Juni: Nachdem sich seit dem 9. Mai die Heizungsmonteure im Ausstand wegen drohender Lohnkürzungen befunden hatten, erläßt die Stadt Zürich – mit Zustimmung von Funktionären der Sozialistischen Partei – ein Demonstrationsverbot. Die streikenden Arbeiter folgen einem Aufruf der Kommunistischen Partei, dieses Verbot zu ignorieren, und einige tausend versammeln sich auf dem Helvetiaplatz. Die Polizei greift die Demonstration mit Knüppeln und Säbeln an, es kommt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, in deren Folge Dutzende Menschen schwer verletzt werden, einer stirbt.
1942, 10. Juni: Nachdem am 4. Juni der Stellvertretende Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich, an den Folgen eines Attentats in Prag verstorben war, kommt es zu Racheaktionen der faschistischen Okkupanten an der tschechischen Zivilbevölkerung. Als »Vergeltung« für den Tod des hochrangigen Nazifunktionärs werden die Bewohner des Dorfes Lidice zusammengetrieben, 172 Männer werden sofort erschossen, die Frauen und Kinder gewaltsam getrennt und in Konzentrationslager verschleppt.
1957, 15. Juni: Bei Kämpfen zwischen der französischen Armee und der algerischen Befreiungsfront FLN werden in dem an der Nähe der tunesischen Grenze gelegenen Ort Cheria 350 Algerier und 24 französische Soldaten getötet.
1987, 11. Juni: Anläßlich der 750-Jahr-Feier der Stadt Berlin besucht US-Präsident Ronald Reagan West-Berlin. Vor dem Brandenburger Tor appelliert er an die Sowjetunion: »Herr Gorbatschow, öffnen Sie dieses Tor! Herr Gorbatschow, reißen Sie diese Mauer ein!« Am Vorabend und während des Besuchs des antikommunistischen Hardliners demonstrieren Zehntausende gegen die US-Außenpolitik und für Frieden und Abrüstung.
1932, 15. Juni: Nachdem sich seit dem 9. Mai die Heizungsmonteure im Ausstand wegen drohender Lohnkürzungen befunden hatten, erläßt die Stadt Zürich – mit Zustimmung von Funktionären der Sozialistischen Partei – ein Demonstrationsverbot. Die streikenden Arbeiter folgen einem Aufruf der Kommunistischen Partei, dieses Verbot zu ignorieren, und einige tausend versammeln sich auf dem Helvetiaplatz. Die Polizei greift die Demonstration mit Knüppeln und Säbeln an, es kommt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, in deren Folge Dutzende Menschen schwer verletzt werden, einer stirbt.
1942, 10. Juni: Nachdem am 4. Juni der Stellvertretende Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich, an den Folgen eines Attentats in Prag verstorben war, kommt es zu Racheaktionen der faschistischen Okkupanten an der tschechischen Zivilbevölkerung. Als »Vergeltung« für den Tod des hochrangigen Nazifunktionärs werden die Bewohner des Dorfes Lidice zusammengetrieben, 172 Männer werden sofort erschossen, die Frauen und Kinder gewaltsam getrennt und in Konzentrationslager verschleppt.
1957, 15. Juni: Bei Kämpfen zwischen der französischen Armee und der algerischen Befreiungsfront FLN werden in dem an der Nähe der tunesischen Grenze gelegenen Ort Cheria 350 Algerier und 24 französische Soldaten getötet.
1987, 11. Juni: Anläßlich der 750-Jahr-Feier der Stadt Berlin besucht US-Präsident Ronald Reagan West-Berlin. Vor dem Brandenburger Tor appelliert er an die Sowjetunion: »Herr Gorbatschow, öffnen Sie dieses Tor! Herr Gorbatschow, reißen Sie diese Mauer ein!« Am Vorabend und während des Besuchs des antikommunistischen Hardliners demonstrieren Zehntausende gegen die US-Außenpolitik und für Frieden und Abrüstung.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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