-
24.05.2012
- → Inland
Bundesgericht stärkt Migrantenrechte
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Familienangehörigen türkischer Arbeiter etwas gestärkt. Auch wenn sie nicht genug für den eigenen Lebensunterhalt verdienen, haben sie Anspruch auf Papiere, aus denen sich eindeutig ihr Recht auf Daueraufenthalt ergibt, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig entschied. Die Aufenthaltserlaubnis selbst darf dabei aber auf jeweils fünf Jahre begrenzt werden. (Az.: 1 C 6.11) Damit bekam die 35jährige Klägerin teilweise recht. Sie lebt seit 1990 in Deutschland und ist Tochter eines türkischen Arbeiters. Die Ausländerbehörde in Berlin stellte ihr bislang eine Aufenthaltserlaubnis aus, die jeweils nach zwei oder drei Jahren verlängert wurde. Den Antrag der Frau auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis lehnte die Behörde ab, weil die Türkin mit ihrer Familie weitgehend von Hartz-IV-Leistungen lebt. Das Bundesverwaltungsgericht befand, aufgrund des Assoziationsvertrages zwischen EU und Türkei müsse die Frist mindestens fünf Jahre betragen. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!