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Bundesgericht stärkt Migrantenrechte

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Familienangehörigen türkischer Arbeiter etwas gestärkt. Auch wenn sie nicht genug für den eigenen Lebensunterhalt verdienen, haben sie Anspruch auf Papiere, aus denen sich eindeutig ihr Recht auf Daueraufenthalt ergibt, wie das Gericht am Dienstag in Leipzig entschied. Die Aufenthaltserlaubnis selbst darf dabei aber auf jeweils fünf Jahre begrenzt werden. (Az.: 1 C 6.11) Damit bekam die 35jährige Klägerin teilweise recht. Sie lebt seit 1990 in Deutschland und ist Tochter eines türkischen Arbeiters. Die Ausländerbehörde in Berlin stellte ihr bislang eine Aufenthaltserlaubnis aus, die jeweils nach zwei oder drei Jahren verlängert wurde. Den Antrag der Frau auf eine unbefristete Niederlassungserlaubnis lehnte die Behörde ab, weil die Türkin mit ihrer Familie weitgehend von Hartz-IV-Leistungen lebt. Das Bundesverwaltungsgericht befand, aufgrund des Assoziationsvertrages zwischen EU und Türkei müsse die Frist mindestens fünf Jahre betragen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.05.2012, Seite 4, Inland

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