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23.05.2012
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Gesetz bedroht Gemeinnützigkeit
Berlin. Vereine, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, sollen nach Regierungsplänen künftig automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Heute will das Kabinett den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 verabschieden. Der sieht u.a. vor, daß alle Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden, ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wie die taz am Dienstag berichtete. Verantwortlich für die Vorlage ist Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU/Foto). Nicht gemeinnützige Organisationen zahlen auf ihre Einnahmen höhere Steuern und können Spenden absetzen.
Auch bisher haben Finanzämter im Falle von Nennungen im Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit entzogen. Betroffene Organisationen konnten aber bei der Finanzbehörde den Gegenbeweis antreten oder beim Verwaltungsgericht gegen die Geheimdienstlistung klagen. Die erste Möglichkeit könnte mit Schäubles Vorschlag wegfallen. Der Bundestag soll im Dezember entscheiden. (jW)
Auch bisher haben Finanzämter im Falle von Nennungen im Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit entzogen. Betroffene Organisationen konnten aber bei der Finanzbehörde den Gegenbeweis antreten oder beim Verwaltungsgericht gegen die Geheimdienstlistung klagen. Die erste Möglichkeit könnte mit Schäubles Vorschlag wegfallen. Der Bundestag soll im Dezember entscheiden. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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