Zum Inhalt der Seite

Gesetz bedroht Gemeinnützigkeit

Berlin. Vereine, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden, sollen nach Regierungsplänen künftig automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Heute will das Kabinett den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 verabschieden. Der sieht u.a. vor, daß alle Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht aufgeführt werden, ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wie die taz am Dienstag berichtete. Verantwortlich für die Vorlage ist Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU/Foto). Nicht gemeinnützige Organisationen zahlen auf ihre Einnahmen höhere Steuern und können Spenden absetzen.

Auch bisher haben Finanzämter im Falle von Nennungen im Verfassungsschutzbericht die Gemeinnützigkeit entzogen. Betroffene Organisationen konnten aber bei der Finanzbehörde den Gegenbeweis antreten oder beim Verwaltungsgericht gegen die Geheimdienstlistung klagen. Die erste Möglichkeit könnte mit Schäubles Vorschlag wegfallen. Der Bundestag soll im Dezember entscheiden. (jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.05.2012, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!