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Land prozessiert ­gegen Schadenersatz

Karlsruhe. Baden-Württemberg geht rechtlich gegen eine Verurteilung zu Schadenersatz für vier ehemalige Sicherungsverwahrte vor. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, die das Land in den entsprechenden Verfahren vertritt, hat Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe gegen die Urteile der Vorinstanz eingelegt, wie die Behörde am Montag mitteilte. Das Landgericht Karlsruhe hatte Baden-Württemberg am 24. April dazu verurteilt, vier verurteilten Sexualstraftätern insgesamt 240000 Euro Entschädigung wegen zu langer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zu zahlen.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.05.2012, Seite 4, Inland

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