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Keine Kunst

Goldschmiede und Schmuckdesigner haben keinen Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung. Die Arbeit als Goldschmied stelle in der historischen Entwicklung keine künstlerische, sondern eine handwerkliche Tätigkeit dar, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main. Die Richter wiesen damit die Klage einer Goldschmiedin und Schmuckgestalterin ab, die argumentiert hatte, daß von ihr gestaltete Schmuckgegenstände bereits in zahlreichen Kunstausstellungen gezeigt worden waren.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.04.2012, Seite 12, Feuilleton

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