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Klage gegen Flughafeneröffnung

Schönefeld/Berlin. Gegen die geplante Inbetriebnahme des Hauptstadtflughafens Berlin-Brandenburg am 3. Juni ist am Freitag eine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht worden. Der Eilantrag auf einstweilige Anordnung ziele darauf ab, daß das Gericht das Potsdamer Infrastrukturministerium verpflichte, die Eröffnung wegen »mangelnden Schallschutzes« zu unterbinden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann in Berlin. Für den Fall, daß der Airport in Schönefeld dennoch eröffne, sei zugleich gegen die Aufnahme von Nachtflügen geklagt worden. Die Kanzlei von Baumann vertritt elf Privatkläger.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.04.2012, Seite 4, Inland

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