- → Inland
Rücksicht auf Moskau?
USA verlegen »Tomahawks« nicht in die BRD – angeblich aus Angst vor russischer »Vergeltung«
Schon Anfang Mai hatte die Ankündigung aus Washington, ein paar tausend US-Truppen aus der BRD abzuziehen, für Aufregung bei den Transatlantikern hierzulande gesorgt. Noch stärker beunruhigte sie allerdings die Aussicht, die Trump-Regierung könnte auch die geplante Stationierung von »Tomahawk«-Cruise-Missiles auf deutschem Territorium zurücknehmen. US-General Alexus Grynkewich, NATO-Oberbefehlshaber in Europa, hatte die entsprechenden Pläne vor etwas mehr als zwei Wochen bestätigt. Das hinderte Springers Politico nicht daran, am Freitag einen »Exklusivbericht« zu veröffentlichen, in dem es abermals hieß, das Pentagon werde die Stationierungspläne »canceln«. So weit also nichts Neues.
Interessant ist allerdings die von Politico mitgelieferte Begründung. Demnach sei der Verzicht auf die Verlegung der Raketen eine Rücksichtnahme auf Moskau. Angeblich befürchte man in Washington russische »Vergeltungsmaßnahmen«, behauptet das Springer-Blatt unter Berufung auf ungenannte europäische und US-Beamte, nur um dann im weiteren Verlauf einzugestehen, dass hinter der Entscheidung eigentlich die langfristige strategische Neuausrichtung des US-Imperialismus gegen China steckt.
Auf einen weiteren, ganz praktischen Grund hatte Kanzler Friedrich Merz bereits vor rund einem Monat hingewiesen: dass nämlich die US-Truppen während ihres unprovozierten Überfalls auf den Iran einen beträchtlichen Anteil ihrer Bestände an Marschflugkörpern verschossen haben. »Die Amerikaner haben zur Zeit selbst nicht genug. Objektiv gibt es aus den USA heraus kaum eine Möglichkeit, Waffensysteme dieser Art abzugeben«, hatte Merz am 3. Mai gesagt. Eine Analyse der US-Denkfabrik »Center of Strategic and International Studies« bestätigte dies vergangene Woche. Demnach werden die USA rund zwei bis drei Jahre brauchen, um ihre Raketenbestände aufzufüllen.
Der Verzicht auf die Stationierung ist nach dieser Lesart also weder ein Erfolg der Friedensbewegung noch ein Zugeständnis an Moskau, sondern vor allem ein Ergebnis der Blamage, die die USA dank des iranischen Widerstandswillens erlitten haben.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 2,8
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
