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Schadenersatz für vier Straftäter

Karlsruhe. Baden-Württemberg muß vier ehemaligen Straftätern Schadenersatz wegen zu langer Sicherungsverwahrung zahlen. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte am Dienstag das Land zur Erstattung von insgesamt 240000 Euro. Die gegen die Kläger verhängte »nachträgliche Sicherungsverwahrung« habe gegen deren Freiheitsgrundrechte verstoßen. Daher hätten die Kläger Anrecht auf Schadenersatz, begründete das Gericht seine Entscheidung in dem bundesweit ersten Verfahren über Kompensation wegen zu langer Sicherungsverwahrung.

(Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2012, Seite 2, Inland

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