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»Warnschußarrest« beschlossen

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Neuregelung für den »Warnschußarrest« auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert vor, daß die Gerichte einen Arrest von bis zu vier Wochen neben einer Bewährungsstrafe verhängen können. Damit solle dem Jugendlichen das Unrecht seines Handelns verdeutlicht werden, sagte Seibert vor Journalisten in Berlin. »Der Warnschußarrest ist ein Schuß, der voll nach hinten losgehen wird«, erklärte dazu der Justitiar der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic. »Er stellt bloße populistische Symbolpolitik dar.«

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.04.2012, Seite 1, Inland

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